Markenschutz
Sie möchten eine neue Marke schützen lassen. Es könnte sich dabei z. B. um einen Namen, einen Betriebsnamen oder um ein Logogramm handeln.

Es gibt Prinzip drei Arten des Warenzeichenschutzes:

1.Wortmarke, der Name wird geschützt.
2.Logogramm, der ganze Entwurf wird geschützt.
3.Formmarke, der ganze Entwurf wird geschützt, inklusive die (driedimensionale) Form

Wortmarke
Zum schutz einer Wortmarke soll folgendes beachtet werden. Erstens: die Marke könnte eine sogenannt "schwache Marke" sein. Für öfters gebrauchte Wörter ist Schutz der Wortmarke kaum möglich. Zweitens: es ist möglich, dass ein Eigentümer einer anderen Marke schon eine der von Ihnen zu schützenden Wörter gebraucht, und sich gegen der, wegen Einführung Ihrer neuen Marke kommenden Verwirrung, verwehrt. Dieser Eigentümer wird dann sicher den Gebrauch Ihrer neuen Marke sperren wollen. Des weiteren: die Tatsache, dass schon manche Marken öfter auftretende Wörter gebrauchen, mach es logisch, zu erwarten, dass unvermeidlich derer noch Viele hinzukommen werden. Das bewirkt für Sie einen nachteil.

Logogramm
Manchmal ist es vernünftiger ein Logogramm schützen zu lassen. Es geht dabei um dessen ganzen Entwurf. Das ganze Warenzeichen wird also registriert.

Formmarke
Geht es um eine Marke mit dreidimensionaler abbildung, dann können Sie die unter eine Formmarke schützen lassen.

Klassen
Warenzeichen werden immer in in eine Anzahl von Dienstenklassen und Waren die zuvor definiert wurden, Geschützt. Ehe Sie zur Einführung einer Marke übergehen, bestimmen Sie in welche klassen Sie Ihre Marke schützen lassen möchten.

Information
Wenn Sie über ein neues Warenzeichen verfügen, können Sie, völlig unverbindlich, mit New Variety in kontakt treten. Wir stehen Ihnen, beim Schützehn und Vermarkten Ihres Warenzeichens, gerne zur Verfügung.

Siehe für weitere Auskünfte bitte auch:
Was beinhaltet das Warenzeichenschutz (Benelux oder Weltweit)